Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 879958 |
Datum | 06.11.2022 11:24 MSG-Nr: [ 879958 ] | 2127 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo Olaf,
Geschrieben von Olaf F.Weil es eine Freiwillige Feuerwehr ist und keine Pflichtfeuerwehr. In der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Schonstett steht unter §10 Abs. 1 ist zu lesen. Der Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr ist dem Kommandanten gegenüber schriftlich zu erklären. .... Ok, Du warst bei der FF- Schonstett. Ich war der Ansicht, Du hättest gemeint der Bürgermeister müsste immer und überall dies Akzeptieren.
Geschrieben von Olaf F.Was soll einem das sagen? Erst wird von Dir behauptet, dass der Bürgermeister den Entlassungsantrag ablehnen kann. Dann gebe ich hier den Rückschluss daraus wieder und schon heißt es von Dir Glaube ich nicht und es wird damit begründet, dass es eine Einspruchsfrist für den Antragssteller gibt. Was ist das denn nur für ein Blödsinn? Entweder kann der Bürgermeister den Austritt ablehnen, (ist die Frage, wo das seht. Im FwG nicht. In der Satzung der FF auch nicht) oder der Bürgermeister kann es nicht. Dieses hin und her führt zu nichts. Und auch dass der Antragssteller eine Widerspruchsfrist hat, hat mit der Entscheidungsgewalt des Bürgermeisters nichts zu tun. 1. Warum soll ich einen Austritt beantragen, wenn er Automatisch zu genehmigen ist? Jedem Antrag kann zugestimmt oder abgelehnt werden. Noch dazu wo im FWG steht das man sich längere Zeit verpflichten muss. (Früher standen explizite min. 10 Jahre im FWG und in der FW- Satzung.)
2. Die Entlassung aus dem FW- Dienst ist min. in Baden- Württemberg ein Verwaltungsakt. Und dieser muss durch die Instanzen nachprüfbar begründet sein.
Geschrieben von Olaf F.Gibt es dazu einen Gesetzestext oder ein Urteil? Oder ist es nur Deine Meinung? Für mich im Moment nur meine Meinung. Weil ich zu faul bin die Gesetzestexte und Vorschriften zu durchwühlen. Es ist für mich jedoch ein Logischer Schluss.
Gruß
Michael
PS: Eine Begrüßung und ein Gruß am Schluss, sind in diesem Forum ein schöner Brauch.
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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