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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 879954 | ||
Datum | 06.11.2022 10:25 MSG-Nr: [ 879954 ] | 2132 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Ein Austritt ohne zwingenden Grund ("ich mag nicht mehr" bzw. "ich mag unter diesen Umständen nicht mehr") scheint so direkt überhapt nicht vorgesehen zu sein. Ist eigentlich auch bei allen Beamten so. Geschrieben von Henning K. hat aber nicht unbedingt einen Anspruch darauf, dass dem auch stattgegeben wird. Na sicher hat er darauf Anspruch. Steht doch da, er ist auf Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Persönliche Gründe ist weit gefasst, da reicht es schon wenn ich dafür keine Zeit mehr habe, weil ich lieber im Gartenbauverein mitmachen will. Und das ist für den Bürgermeister auch keine "Kann Bestimmung" sondern eine "Muss Bestimmung". Und die Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr ist auch in Ba-Wü nicht Aufgabe des Bürgermeister, sondern der Gemeinde, somit kann dich der Bürgermeister gar nicht verpflichten. Aber wie schon oft gesagt. So eine Pflichtfeuerwehr ist ein zahnloser Tiger. Man kann sich immer was einfallen lassen wenn man da nicht "mitspielen" will. | ||||
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