Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879953 |
Datum | 06.11.2022 09:06 MSG-Nr: [ 879953 ] | 2214 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von Olaf F.Sehr theoretisch dargestellt. Könnte man so interpretieren. Das würde bedeuten, dass jeder sich genau überlegen muss, wenn er mit 18 Jahren in die FF eintritt, er bist zur Altersgrenze (wenn es keinen zwingenden Grund gibt) Dienstverpflichtet ist und somit einen sehr großen Teil seiner Freizeit zu opfern, ohne jemals die Chance zu haben diese Verpflichtung wieder loszuwerden.
Ist dieses so vorgesehen? Schwer zu sagen, denn nach meiner Kenntnis (Bitte belehrt mich, wenn ich falsch liege.) gibt es bisher keinen Fall in BaWü, wo ein Mitglied gegen seinen Willen in der FF verbleiben musste.
Das ist nicht theoretisch dargestellt sondern der Gesetzeslage entsprechend. Sicher wird man dem Austrittsantrag einzelner Feuerwehrangehöriger normalerweise zustimmen, vermutlich auch ohne große Formalien. Gerade wenn aber eine Dienstverweigerung in Form kollektiver Dienstniederlegungen kommt, wird man auf diese §§ zurückgreifen. Mir sind da auch Fälle (nicht in BW) bekannt, insbesondere, wenn der "sofortige Austritt" angedroht wurde. Eine Gemeinde kann nicht von jetzt auf gleich die dann nötige Pflichtfeuerwehr einberufen und funktionsfähig haben. Dass die Pflichtfeuerwehr auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist und kaum funktioniert, weiss ich auch.
Ich weise jeden Neueintretenden auf seine Pflichten hin, auch darauf, dass nur der Eintritt freiwillig ist, ansonsten aber auch Pflichten bestehen. Inwieweit und wie streng man diese Regularien auslegt, steht nochmal auf einem anderen Blatt.
Gruß,
Michael
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