News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879934 | ||
Datum | 05.11.2022 18:00 MSG-Nr: [ 879934 ] | 2371 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael B. Nö, muss er nicht. Die Antwort ist etwas zu einfach. Das ist keine Begründung. Geschrieben von Michael B. Hier in Baden-Württemberg, muss ich einen Antrag auf Entlassung stellen. Wenn der Bürgermeister dem nicht zustimmt bleibe ich FW- Angehöriger, mit allen Rechten und Pflichten. U.A. mit der Pflicht zur regelmäßigen Dienstteilnahme, ... Wenn es so einfach ist, dann ist doch die ganze Diskussion hier auch überflüssig. Wenn die Mitglieder ihren Antrag auf Entlassung aus der FF stellen, dann lehnt der Bürgermeister einfach alle Anträge ab und schon ist die ganze Sache vom Tisch und alles läuft weiter wie bisher. Ehrlich gesagt, habe ich bisher kein Gesetz, Urteil oder auch nur eine Begründung gefunden, die einem Bürgermeister das Recht gibt, diesen Antrag bzw. Anträge abzulehnen. Es ist noch keine Pflichtfeuerwehr. Wo finden ich diese Grundlage, die außerhalb einer Pflichtfeuerwehr gilt? | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|