Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879845 |
Datum | 02.11.2022 17:24 MSG-Nr: [ 879845 ] | 3869 x gelesen |
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Hallo,
Geschrieben von Nils J.Eine 1.400 Ew-Gemeinde wird eine 3 Mio -Kreditaufnahme (zusätzlich zu den ~1,5 Mio, die sie eh schon hat) niemals durch die Rechtsaufsicht durchbekommen. Wenn das LRA keine klare Perspektive sieht, daß die Neuverschuldung zeitnah zurückgezahlt werden kann, wird der Haushalt einfach nicht genehmigt. Und ohne Haushalt kann garnix investiert werden...
Ich bin selbst in der Kommunalpolitik tätig und hab daher auch etwas Hintergrund. Ich wohne in RLP, dort, wo alle Ortsgemeinden noch selbständig sind. Aufgaben wie Feuerwehr, Wasser, Abwasser usw. werden aber von der nächsthöheren Verwaltungseinheit, der Verbandsgemeinde, abgewickelt. Aber mal ein Beispiel aus unserer Ortsgemeinde:
- Wir haben kaum Gewerbe, daher auch kaum Gewerbesteuern. Egal wie hoch wir hier die Steuerschraube drehen, bringt uns nix.
- Freiwillige Ausgaben machen wir keine, dürfen wir auch nicht, da im Prinzip "pleite" und hoch verschuldet
- Wenn wir von unseren zugewiesenen Steuereinnahmen die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage bezahlen und die Pflichtausgaben für den gemeinsam mit ein paar Nachbargemeinden betriebenen Kindergarten, sind wir schon im Minus. Trotzdem können wir bei den Pflichtausgaben des Kindergartens nicht sparen, der kostete uns Millionen in den letzten Jahren. Da hatte keine Kommunalaufsicht eine Möglichkeit, irgendwas zu streichen --> Pflichtaufgabe. Sowohl Erweiterung als auch Betrieb.
- Auch andere Pflichtaufgaben (z.B. Verkehrssicherung bei Straßenschäden, Bürgersteigschäden) kann eine Aufsichtsbehörde nicht verwehren. Spätestens wenn man denen überträgt, mit Einstellung der Mittelbewilligung die Verantwortung für etwaige Schäden zu übernehmen, geht es plötzlich.
So auch hier: Wenn die Unterkunft für die Feuerwehr nicht den Vorschriften entsprechend ist und zum Beispiel gravierende Sicherheitsmängel aufweist, kann eine Aufsichtsbehörde nicht der Behebung dieser Mängel einen Riegel vorschieben.
Gruß,
Michael
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