Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge |
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 879829 |
Datum | 02.11.2022 00:37 MSG-Nr: [ 879829 ] | 4448 x gelesen |
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Hallo Michael,
ich lehn´ mich jetzt mal aus´m Fenster und behaupte, daß das...
Geschrieben von Michael W.Eine Gemeinde kann sowas IMMER finanzieren ...falsch ist.
Eine 1.400 Ew-Gemeinde wird eine 3 Mio -Kreditaufnahme (zusätzlich zu den ~1,5 Mio, die sie eh schon hat) niemals durch die Rechtsaufsicht durchbekommen. Wenn das LRA keine klare Perspektive sieht, daß die Neuverschuldung zeitnah zurückgezahlt werden kann, wird der Haushalt einfach nicht genehmigt. Und ohne Haushalt kann garnix investiert werden...
Wenn eine Kommune kein Geld für Pflichtaufgaben hat, dann muß sie zusehen, daß sie sich es besorgt: freiwillige Leistungen zurückfahren, Personal freisetzen, Tafelsilber verkaufen, das schicke Neubaugebiet eben nicht entwickeln etc., kommunale Steuern erhöhen. Natürlich kann man auch Pflichtaufgaben schieben, strecken oder kleiner umsetzen. Muß ja nicht das GH für zwei Autos sein - ein Stellplatz könnte ja evtl. für die Pflichterfüllung reichen...
Viele Kommunen leisten sich den "Luxus", daß kommunale Betriebe und Einrichtungen (Friedhof, Bauhof, Wasser-/ Abwasser, Kindergärten etc.)keine kostendeckenden Abgaben erheben. Ein zu hoher Gewerbesteuersatz kann auch a weng abschreckend wirken. Das sind Standortfaktoren, bei denen die Landratsämter bei der Prüfung der Haushalte aber besonders gerne hinsehen.
Und wenn die gut gemeinten Ratschläge des LRA von der Kommune nicht angenommen werden, können die auch noch ganz andere Daumenschrauben auspacken, von der Ersatzvornahme bis hin zur Bestellung eines Beauftragten...
Und als ultima-ratio, wenn gar nix mehr hilft, heißt es allerdings auch: wenn eine Kommune Ihre Aufgaben überhaupt nicht mehr pflichtgemäß erfüllen kann, dann ist sie halt zur Fusion mit dem ungeliebten Nachbarn verbannt um Größenvorteile zu entwickeln.
Das wird in den nächsten Jahren mMn verstärkt kommen: die Schuldenbremse wirkt bis zu den Kommunen durch und erschwert das "Schulden-machen" zusätzlich.
Ich gebe Dir recht, daß es wohl noch schlimmere Gerätehäuser gibt - das ist aber keine Entschuldigung für Untätigkeit. Auch die Feuerwehr hat ein Recht auf ein Umfeld, daß sich mit dem Arbeitsstätten-Recht messen muß. Und das gilt auch für eine Pflichtfeuerwehr - der Dienstverpflichtete kann auch, mit Recht, den Dienst in einer Arbeitsstätte verweigern, die zu viele Gefahren beinhaltet. Und in der der Dienstherr einfach nix macht. Und da seh´ ich in diesem GH so einige Punkte...
Wenn die Kommune 20 Jahre pennt, stattdessen lieber Neubaugebiete oder einen Dorfladen hochzieht anstatt Geld für ne GH-Sanierung auf die Seite zu legen, dann darf sie sich nicht wundern, wenn irgendwann die Kameraden keine Lust mehr haben...
Gruß
Nils
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|