Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | LKW-Führerschein - Vereinbarungsmodelle? | 53 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879410 |
Datum | 14.10.2022 16:54 MSG-Nr: [ 879410 ] | 908 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Lorenz R.Wenn ich mit der Gemeinde einen Deal eingehe, dass ich den Führerschein bezahlt bekomme wenn ich 10 Jahre am Ball bleibe - wo ist dann das Problem den Rest zurück zu zahlen wenn ich früher aufhöre? Die Gemeinde hat ihren Teil doch auch erfüllt?
Weil dieser Vertrag vermutlich schon Richtung "sittenwidrig" geht und somit keine Pflicht zur Erfüllung gegeben ist. 10 Jahre steht in keinem Verhältnis zur Summe, um die es geht.
Bei uns wurde bereits vor 20 Jahren nur eine Verpflichtung von 2 Jahren für eine teilweise Kostenübernahme verlangt, das war noch vor Einführung des Berufskraftfahrerquali, da konnte man durchaus auch mit dem vorhanden Führerschein noch Geld verdienen. 10 Jahre sind für sowas viel zu lange.
Nochmal die Frage: Verlangt da eine Gemeinde auch bei jemandem, der sich zum Wehrführer wählen lässt und somit die GF-Ausbildung machen muss, dass er sich auf 10 Jahre verpflichtet, damit man für ihn die Unkosten (Lohnersatzkosten während der 2 Wochen Lehrgangsteilnahme) übernimmt? Käme je jemand auf diese Idee? Warum dann komischerweise beim Führerschein?
Gruß,
Michael
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