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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaMobilfunk bei Stromausfall - war: Vorbereitung für den Blackout: ...12 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz878837
Datum13.09.2022 10:30      MSG-Nr: [ 878837 ]664 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Sascha H.Das kannst du alles schon in ein Gesetz packen. Aber am Schluss wird es immer auf den Kunden umgelegt. Das nennt sich Marktwirtschaft. Der mündige Bürger ist dann Sauer, und verkündet lautstark dass der aktuelle Regierung nicht wieder wählt. ;-)

Kann man aus verschiedenen Richtungen sehen. So funktioniert beim Ausfall nix und andere mündige Bürger beschweren sich, dass nix geht und der Gesetzgeber sowas nicht vorschreibt und sie deswegen die aktuelle Regierung nicht wieder wählen...

Geschrieben von Sascha H.Es gibt auch jetzt bereits ausfallsichere Systeme. Aber das Geld möchte halt nicht jeder ausgeben.

Solange mehrere Anbieter da sind und Anbieter 1 das macht, die Kosten (natürlich) auf die Kunden umlegt und damit 2,- mehr Grundgebühr verlangt als Anbieter 2, der das nicht macht und daher billiger ist, wird das keiner machen. Viele der Kunden verstehen überhaupt nicht, um was es da geht und wofür man das braucht oder es ist ihnen egal, weil wird ja kaum oder nicht vorkommen. Daher ist man im freien Markt eben nicht bereit, mehr zu zahlen. Wird das aber benötigt, weil gerade der Stromausfall eintritt, ist das Geschrei aber groß. Manche Dinge muss man halt staatlich regeln.

Was war denn damals bei den UMTS-Lizenzen passiert? Staatlicherseits wurde versucht, möglichst hohe Einnahmen für die Lizenzvergabe zu erzielen. Warum waren denn die Preise für die Endkunden zumindest anfangs so hoch? Weil man die Lizenzkosten seitens der Anbieter umlegte, was auch sonst. Andere Länder machten es besser, Lizenzen billiger hieß dort auch mobile Internetzugänge billiger. Alle Systeme haben eben ihre Vor- und Nachteile. Wobei hier auch immer noch die Profitgier einiger dazukommt und Preise nochmals künstlich in die Höhe getrieben werden. Vermutlich würde eine solche gesetzlich eingeführte Forderung zu großen Schlagzeilen führen und die Preise anschließend unter der Begründung so steigen, dass mindestens eine 200%ige Kostendeckung der Unkosten bestehen würde. Ist doch heute üblich so.

Gruß,
Michael

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