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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | eCall # | 66 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 878321 | ||
Datum | 15.08.2022 21:30 MSG-Nr: [ 878321 ] | 894 x gelesen | ||
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Das trifft es hier aber nicht. Es war ja nun nicht so, dass das flüchtige Fahrzeug "über die eCall-Funktion geortet" (*) worden wäre. Sondern die Aufklärung der Unfallflucht war ja vielmehr ein Beifang der bestimmungsgemäßen Auslösung und des daraufhin angelaufenen Rettungseinsatzes. Um es an einem anderen Beispiel zu sagen: Wenn bei einem Einsatz anlässlich "Heimrauchmelder" eine Cannabis-Plantage gefunden wird würde ja auch niemand auf die Idee kommen zu sagen "der Staat überwacht uns mit den Rauchmeldern, und die Drogenfahndung hat die zweckentfremdet". (*) Was auch praktisch kaum möglich sein dürfte. Denn es gibt wohl keine dokumentierte Zuordnung zwischen Kennzeichen/FIN und IMEI oder Telefonnummer des eCall-Systems. Jedenfalls keine, auf die die Behörden irgendeinen Zugriff hätten. (mal ganz davon abgesehen, dass man dafür auch erstmal das Auto hätte identifizieren müssen). | ||||
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