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Jugendfeuerwehr
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RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaTragkraftspritzenanhänger Baujahr 1962 - Vorgabe Geschwindigkeit in Norm26 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz878319
Datum15.08.2022 14:39      MSG-Nr: [ 878319 ]828 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Man stelle sich die Diskussionen vor, wenn die JF mit MTF irgendwohin fährt, hinten dran der nicht zugelassene "Fw-Anhänger" mit dem Zelt und weiterem Material sich durch Bremsversagen plötzlich selbständig macht, oder aufschaukelt und der Fahrer das nicht mehr in den Griff bekommt.... (by the way: ich finde in den Fw-Freistellungen nichts mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, ergo müsste das ja dann mit der Zulassungsfreiheit auch für 100 km/h-Anhänger gelten..., oder?)

Daher sind ja auch nur "Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes" zulassungsfrei. Dazu gehören gerade NICHT normale Transportanhänger, auf denen die Jugendfeuerwehr ihre Zeltlagerausrüstung transportiert. Das fällt nicht unter "Einsatzzweck".

Geschrieben von Ulrich C.Sorry, mir war entfallen, dass die Fw-Anhänger seit einigen Jahren auch zulassungsfrei sind... aber trotzdem ein Kennzeichen führen müssen... (wieviele machen davon eigentlich in NRW Gebrauch bzw. lassen die Anhänger trotzdem zu und führen die regelmäßig dem TÜV vor?

Nein, Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehr müssen gerade kein Kennzeichen führen (nur ein ungesiegeltes Wiederholungskennzeichen eines Fahrzeuges des gleichen Halters) und eben gerade keine HU durchführen lassen, auch bei mehr als 25km/h, anders als das inzwischen z.B. bei einem zulassungsfreien, jedoch Kennzeichenpflichtigen Sportanhänger ist. Der hat trotz Zulassungsfreiheit ein gesiegeltes Kennzeichen und muss regelmäßig zur HU.

Geschrieben von Ulrich C.by the way: ich finde in den Fw-Freistellungen nichts mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, ergo müsste das ja dann mit der Zulassungsfreiheit auch für 100 km/h-Anhänger gelten..., oder?

Richtig. Der Gesetzgeber hat sich aber schon was dabei gedacht. Immerhin werden ja die Gegenstände der Feuerwehr, so auch Fahrzeuge und Anhänger, auch regelmäßig von Gerätewarten geprüft. Eine ordnungsgemäßr Beleuchtungsanlage oder Bereifung sollte selbst ein Gerätewart problemlos erkennen, auch die Funktion der Auflaufbremse und/oder Feststellbremse zu prüfen, ist kein Hexenwerk.

Gruß,
Michael

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