Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022 | 106 Beiträge |
Autor | Jako8b E8., Düsseldorf / NRW | 877716 |
Datum | 19.07.2022 23:09 MSG-Nr: [ 877716 ] | 2929 x gelesen |
Infos: | 09.12.22 DE-Alert: Der Test von Cell Broadcast kam (viel) zu spät 08.12.22 Umfrage zum Warntag 2022 19.07.22 Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022 19.07.22 Erster Test für Cell Broadcast: Bundesweiter Warntag erneut verschoben
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Durch die Verschiebung des bundesweiten (!) Warntages um weitere zwei Monaten könnte abschließend nochmals insgesamt hinterfragt werden, welche Exekutiv-Verantwortung (Bürgermeister, Landrat, oder welche lokale Funktion genau) mit welchen Durchführungsunterstützungslternativen (lokale KatS-Leitstelle, kordinierndes Ordnungsamt, oder was auch immer) was in etwa konkret unter förderalen Priorisierungenserwägungen zu vermelden hätte. Oder anders ausgedrückt, vor was (vorbereitete Textbausteine oder ad-hoc-Inhalte nach persönlichem Ermessen?) verbindlich zu welchem allerspätestens noch geeigneten bzw. technisch machbaren Zeitpunkt zu warnen wäre, und wie die "gewarnte" Bevölkerung danach fortlaufend in welcher Form und mit welcher Zielsetzung nachinformiert würde.
Nicht unerheblich wäre die zuverlässig zu klärende Grundsatzfrage, wie exekutiv dezentrale Warninhalte aus den Liegenschaften oder verwaltungsorientierten Stäben zur "Übergabestelle" der Mobilfunknetzbetreiber gelangen, wenn nicht nur die auslösende Krisenaursache (mit wesentlich zerstörter Infrastruktur, großflächige und länger andauernden Stromausfällen, bis hin zum Blackout) die räumlich ggf. sehr weit verteilten, aber zu involvierenden Institutionen möglicherweise selbst schon von der Außenwelt (Keine VoIP-Telefonie, gravierende Mobilfunkbeeinträchtigungen bis hin zum Totalausfall umliegender Antennenstandorte, einschließlich deren Access-Ebene; also kein Internetzugriff oder LAN-Remotebetrieb zu kommunal zentralen EDV-Ressourcen gegeben) abgeschnitten sind.
Die öffentliche Stromversorgung für wesentliche TK-Module (nicht nur für die grauen Verteilerkästen am Straßenrand - MFG12) kann durch Beschädigungen in der Nachbargemeind schon ausgefalen sein, obwohl vor Ort die Hochwasserschäden noch gar nicht eingetreten sind!
Eigenverantwortliche fortlaufende Situationserfassung, zeitnah exekutiv zielführende Entscheidungsfindungen; bis hin zu Melder-Alternativen um diesbezüglich getroffenen Anordnungen (hier Bevölkerungswarnung) auch zielführend umsetzen zu können.
Ohne Strom dürfte das übliche Radio und der häusliche Fernseher nicht zur Verfügung stehen. Und bei erwarteteten Hochwasser in bewohnten Arealen stelt die Nutzung eines Autoradios zur persönlichen Nachinformation über lokale Sender ein lebensgefährliches Risiko dar.
Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)
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