Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Auch Deutschland braucht bei steigender Waldbrandgefahr in Europa eine bessere Luft-Löschinfrastruktur | 79 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 877577 |
Datum | 15.07.2022 09:20 MSG-Nr: [ 877577 ] | 3152 x gelesen |
Infos: | 23.08.21 HP: DLFR
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Tanklöschfahrzeug-Wald (spezielle Tanklöschfahrzeuge zur Waldbrandbekämpfung, unterschiede zwischen Bundesländern)
Rahmen-Alarm- und Einsatzplan (RLP)
Rheinland-Pfalz:
Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.
=> www.add.rlp.de
Rahmen-Alarm- und Einsatzplan (RLP)
Gemeinsames Melde- und Lagezentrum GMLZ (beim BBK)
Das Innenministerium hält das bestehende Konzept daher für "taktisch sinnvoller" Da haben sie vielleicht Recht, was Flugzeuge angeht, aber insgesamt ist das Konzept eher... naja. Papier. Denn das bestehende Konzept Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung in Rheinland-Pfalz enthält erstmal einen Rückblick auf den bösen Abzug der Bundeswehr aus Mendig, womit 2x 5.000l Außenlastbehälter wegfielen, und die Beschaffungsserien von TLF-W auf Unimog, die allerdings auch schon ne Weile her sind. In dem Konzept ist eine erneute TLF-W-Landesbeschaffung vorgesehen: Stolze 8 Fahrzeuge, eins pro Leitstellenbereich. Wann wenigstens die mal irgendwo ankommen, weiß kein Mensch. An Hubschrauberpotential hat RLP zwei Behälter mit 455l für die Hubschrauberstaffel der Polizei, lt. Konzept soll mal geprüft werden ob die auch 800l dranhängen könnten. Der RAEP Waldbrand aus RLP führt netterweise näher auf, an welchen Standorten der Nachbarländer schlagkräftige Luftunterstützung stationiert ist. Ansonsten gilt zur Anforderung von Hubschraubern mit Außenlastbehältern lt. Waldbrandkonzept:
Sollte der Einsatzfall eintreten, der Bedarf an luftgestützter Brandbekämpfung erforderlich macht, wenden sich die kommunalen Aufgabenträger in eigener Zuständigkeit an die Rufbereitschaft der ADD (vergl. RAEP Waldbrand 7.1 und 7.3). Diese verifiziert die Anfrage/Anforderung hinsichtlich des taktischen Bedarfs: Ist ein Hubschrauber mit einem vergleichsweise kleinen Behälter ausreichend oder ist/sind aufgrund der Lage ein oder mehrere Hubschrauber mit größeren Behälter erforderlich? Anschließend wendet sich die Rufbereitschaft im Falle des Bedarfes eines lediglich kleinen Behälters an das Lagezentrum im MdI und fordert im Namen des Aufgabenträgers dort den Hubschrauber der PHuSt. RLP an. Im anderen Fall ersucht die Rufbereitschaft im Auftrag der kommunalen Einsatzleitung gemäß dem bewährten Verfahren das GMLZ um Vermittlung anderer Hubschrauber (PolizeiHuSt. anderer Bundesländer, Bundespolizei, Bundeswehr). Also die Kommune ist zuständig (=schuld), das Land prüft erstmal. Das kennt man vielleicht noch irgendwoher, bewährt hat sich das eigentlich nicht so wirklich...
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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