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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrleute in der Kritik: Mahnbriefe sorgen für Irritation8 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen877337
Datum30.06.2022 18:13      MSG-Nr: [ 877337 ]1096 x gelesen

Hallo,


Geschrieben von Thomas M.Gewagte These
Da würde sich so manche BF/HAW und Rettungsdienst oder Rathaus wundern wenn ihre Mitarbeiter den FF-Einsatz vorziehen würden. Ich bin mir auch ziemlich sicher das der Chef vom Betonwerk gemeinsam mit der Chefin vom Asphaltwerk ziemlich ...unentspannt dem Bürgermeister ihre Rechnung überreichen weil Beton und Asphalt im LKW ausgehärtet sind und dafür ein paar andere Bauarbeiter auf der Baustelle mehrere Stunden lang Däumchen gedreht haben. Keine Ahnung, echt nicht, ich weiß auch nicht wie der Chefarzt reagiert wenn sein Anästhesistin fluchtartig den Patienten im OP verlässt um zum Wohnungsbrand zu eilen, möglich auch das Tante Erna mal so richtig stinkig wird wenn ihre Kemptner am Freitag im Jan. die Reparatur der Heizung für einen FF-Einsatz beendet und erst am Montag wieder kommt.


... nö, das ist der Unterschied zwischen reiner Gesetzeslage und gelebter Realität (bzw. tw. Rechtsgüterabwägung bei anderweitiger "Garantenstellung")

Das Brandschutzgesetz schreibt hier - am Beispiel des Hessischen - eindeutig:
§11 (2) HBKG: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Prakti-
kanten (Beschäftigte), die während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbil-
dungsveranstaltungen sowie sonstigen Dienstveranstaltungen teilnehmen, sind für die
Dauer der Teilnahme unter Gewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme
erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freizustellen. Bei Einsätzen erstrecken sich
Freistellungs- und Entgeltanspruch auch auf den zur Wiederherstellung der Arbeits-
oder Dienstfähigkeit erforderlichen Zeitraum danach (Regenerationszeit nach Einsät-
zen).

Eine Ausnahme sieht das Gesetz im folgenden Absatz ausschließlich nur für in der Gefahrenabwehr hauptberuflich tätiges Personal vor (das Betriff Dein Beispiel mit der HAW/BF).

Dass das in Realität so nicht stringent möglich ist (und eine rechtliche Durchsetzung aus "Pferdefüße" hat), steht auf einem anderen Blatt ...

Und ich gehe davon aus, dass Deine "Chefin vom Asphaltwerk" mit der Rechnung im Zweifelfall mangels Rechtsgrundlage der Forderung vor Gericht unterliegen würde - allerdings vermutlich auch der betroffene AN die längste Zeit dort gearbeitet hätte (natürlich mit feuerwehrfremden Kündigungsgrund ... sonst: siehe vorher hinsichtlich Gericht).

Gruß
Gerhard

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 30.06.2022 09:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.06.2022 10:08 Thom7as 7E., Nettetal
 30.06.2022 10:16 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 30.06.2022 10:57 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 30.06.2022 10:20 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 30.06.2022 16:38 Domi7nic7 W.7, Nohra
 30.06.2022 17:42 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 30.06.2022 18:13 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt

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