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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrleute in der Kritik: Mahnbriefe sorgen für Irritation | 8 Beiträge | ||
Autor | Domi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen | 877334 | ||
Datum | 30.06.2022 16:38 MSG-Nr: [ 877334 ] | 1129 x gelesen | ||
Das ist doch auch in diesem Bundesland gesetzlich geregelt. Da kann in Arbeitgeber offiziell nix entscheiden.??? Naja, klar steht im Gesetz, dass der Ehrenamtliche freizustellen ist, aber die Realität sieht da anders aus. Da wird sich der Arbeitgeber schon einen Grund einfallen lassen, um den Mitarbeiter zu kündigen ohne das da das Ehrenamt eine Erwähnung findet Geht mir nicht anders, für meinen Zugführer Lehrgang soll ich Weiterbildungsurlaub, Überstunden oder Urlaub nehmen. Und 14 Tage am Stück fehlen geht schon mal gar nicht. Und da in Thüringen teilweise bis kurz vor Beginn des Lehrgangs nicht klar ist, ob man dabei ist oder ob er statt findet, ist das einplanen in dem Dienstplan meiner Arbeitsstelle auch schwierig. Klar könnt ich meine Freistellung gerichtlich einklagen, aber möchte ich danach noch in dem Unternehmen arbeiten, was ich verklagt habe. Mit kameradschaftlichen Gruß Dominic Wenkel FFw Nohra - Feuerwehren der Stadt Bleicherode und KFV Nordhausen e.V. | ||||
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