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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafen für zu schnelle Einsatzfahrten drohen was heißt das für die Feuerwehr? | 35 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 877274 | ||
Datum | 28.06.2022 12:34 MSG-Nr: [ 877274 ] | 1327 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Alexander H. Naja, dann darf ein alter LKW noch 50Kmh fahren. Warum? Es geht doch bei Lärmschutz nicht um die Frage, ob das Motoren- oder Reifenabrollgeräusch lauter ist sondern um die Gesamtlautstärke. Es gibt halt weder Geräuschlimit-Verkehrsschilder noch Kontrollmöglichkeiten für den Fahrzeugführer über seine Geräuschemissionen die ähnlich wie ein Tacho die Lautstärke anzeigen, daher nimmt man eben zum Lärmschutz alternativ ein Tempolimit, auch wenn einige Fahrzeuge dann trotzdem auch bei dem Tempo laut sind. Ich kann einen 30er "Lärmschutzbereich" ja auch im 1. oder im 4. Gang entlangfahren (mit dem handelsüblichen Verbrenner-PKW). Im ersten Fall dürfte ich da auch eher keine Lärmreduzierung erhalten. Gruß, Michael | ||||
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