Rubrik | Sonstiges |
zurück
|
Thema | Dorf ersteigert eigenes Feuerwehrauto - und erhitzt damit die Gemüter | 27 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 877236 |
Datum | 26.06.2022 16:58 MSG-Nr: [ 877236 ] | 772 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Heinrich B.Dann sollte der aber auch auf die Feuerwehr / Gemeinde zugelassen sein, denn er bekommt ein Folgekennzeichen (das gleiche, wie das Zugfahrzeug) und ist über dieses Versichert. Falls der von mehreren Fahrzeugen gezogen werden soll, braucht man für jedes Zugfahrzeug so ein Kennzeichen.
Ein zulassungsfreier Anhänger muss nicht auf die Feuerwehr / Gemeinde zugelassen sein, dann wäre er ja nicht mehr zulassungsfrei. Er muss aber der Feuerwehr / Gemeinde gehören. Ein Folgekennzeichen muss nicht unbedingt von dem Fahrzeug sein, von dem er gezogen wird sondern wie in der Landwirtschaft auch dem Halter / Besitzer des Anhängers zuzuordnen sein, also das Kennzeichen eines Feuerwehrfahrzeuges dieses Halters haben.
Gruß,
Michael
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|