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Thema | Dorf ersteigert eigenes Feuerwehrauto - und erhitzt damit die Gemüter | 27 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 877205 |
Datum | 24.06.2022 08:08 MSG-Nr: [ 877205 ] | 1542 x gelesen |
Jugendfeuerwehr
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Henning K.Wenn wir schonmal dabei wären:
Ein Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehr (der natürlich auch von der JF genutzt werden darf) ist
- Zulassungsfrei
- Steuerfrei
- Versicherungsfrei
- HU-frei
bleibt einmal jährlich die Überprüfung nach UVV, die dann neben der Arbeits- auch die Verkehrssicherheit umfassen muss.
Dann sollte der aber auch auf die Feuerwehr / Gemeinde zugelassen sein, denn er bekommt ein Folgekennzeichen (das gleiche, wie das Zugfahrzeug) und ist über dieses Versichert. Falls der von mehreren Fahrzeugen gezogen werden soll, braucht man für jedes Zugfahrzeug so ein Kennzeichen. Und was die HU-Freiheit anbetrifft, die jährliche (dokumentierte!) Kontrolle sollte zumindest die gleichen Punkte umfassen, wie eine TÜV-Prüfung (obwohl, dafür würde ja die zweijährige ausreichen).
Heinrich
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