Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft verpflichtend? | 39 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 877027 |
Datum | 10.06.2022 12:19 MSG-Nr: [ 877027 ] | 795 x gelesen |
Guten Tag
Geschrieben von Matthias K.
Interessant in dem Zusammenhang mit der Verleihung ist aber (so mein letzter Stand), dass auf die aktive Feuerwehreinsatzdienstzeit auch eine aktive Jugendfeuerdienstzeit angerechnet wird. Das ist doch noch so, oder?
Siehe " VwV-Feuerwehr-Ehrenzeichen - BaWü ", Ziff. 4.1:
[...]
4 Berechnung der Dienstzeit
Maßgebend für die Berechnung der Dienstzeit bei einer Feuerwehr ist der Beginn und das Ende des Zeitraums, in dem pflichttreu Dienst in der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr, einer Berufsfeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr geleistet wurde. Die Zeiten der Dienstleistung in der Jugendfeuerwehr werden ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auf die Dienstzeit angerechnet;
[...]
Auch zum Thema Ziff. 4.3:
Die bloße Mitgliedschaft ohne Dienstleistung, mit Ausnahme von Krankheits- und Mutterschutz-
zeiten, gilt nicht als Dienst in der Feuerwehr.
Ansonsten verweise ich noch auf Römer 13,7 ;-))
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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