Persönlich war ich mit so einem Fall nur einmal betraut.
Zumindest in der Anfangszeit der integrierten Rettungsleitstellen war das Leitstellenpersonal bei uns DRK-Personal, dass im Rahmen der Einarbeitung die Feuerwehrlehrgänge Truppmann, Truppführer und Gruppenführer durchlaufen musste. Einer der Teilnehmer hatte eine Geh- und Stehbehinderung. Für die Ausbilder war es schwierig eine Entscheidung zu treffen; das theoretische Wissen war makellos, aber Teile der praktischen Handhabung konnte die Person schlichtweg nicht oder nur unter Schmerzen ausführen.
Man einigte sich dann letztlich darauf, dass ein Anforderungskatalog erstellt wurde, welche "Disziplinen" zukünftiges Leitstellenpersonal erfüllen muss und das Lehrgangszeugnis wurde um einen Zusatz ergänzt, dass ein Einsatz nur im Bereich Leitstellenpersonal möglich ist.
Das Feuerwehrgesetz in Baden-Württemberg schreibt nur vor, dass Anwärter den körperlichen Erfordernissen des Feuerwehrdienstes gewachsen sein müssen. Es werden durchaus Leute im Dienst behalten, die nicht mehr allen Erfordernissen gewachsen sind und diese ist auch ausdrücklich so gewünscht. Warum sollten also nicht auch Anwärter aufgenommen werden, die nicht allen Erfordernissen gewachsen sind, wenn ein konkreter Verwendungszweck geplant ist.
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