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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft verpflichtend? | 39 Beiträge | ||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 876937 | ||
Datum | 06.06.2022 12:32 MSG-Nr: [ 876937 ] | 1277 x gelesen | ||
Was die Verleihung der Abzeichen des LFV Niedersachsen für langjährige Mitgliedschaft für ehemalige Mitglieder der Einsatzabteilung bzw. Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung betrifft: Hier kann man als Ortskommando doch auch eigene Regelungen bezgl. der Beantragung solcher Ehrungen festlegen, um das Ganze nicht an der reinen Dienstzeit festzumachen und jeden ehem. Kameraden ehren zu müssen, der evtl. nur mal kurze Zeit Mitglied der Einsatzabteilung war, oder? In der Richtlinie vom LFV ist das ja nicht geregelt und es ist nur die Rede, dass eine solches Abzeichen beantragt werden KANN und nicht SOLL oder MUSS. Z.B. das für eine bestimmte Prozentzahl der Dienstjahre eine regelmäßige Teilnahme am Einsatzdienst, dienstlichen Veranstaltungen oder Ausbildungsdienst der Jugend-, Einsatz- oder Altersabteilung erfolgt sein muss, damit die Beantragung der Verleihung der Abzeichen des LFV Niedersachsen für langjährige Mitgliedschaft für ehemalige Mitglieder der Einsatzabteilung bzw. Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung durch die OfW erfolgt.
Geändert von Sabrina M. [06.06.22 12:37] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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