Ich als in die Bedienung einer DLK einzuweisender Feuerwehrangehöriger würde dann in der Folge um jeweils schriftliche Einladungen zu entsprechenden Übungsdiensten bitten, verbunden mit der Zusage zur Kostenübernahme für X Betriebsstunden/Menge Y an Betriebsmitteln. Nicht, das ich hinterher noch ne Rechnung von der 100%igen Verwaltung, irgendeinem Käseblättchen, mündigen Bürgern oder sonstigen gesellschaftlichen Fehlentwicklungen befürchten muss. Wie man die finanzielle Beteiligung an Kleidungsstücken, die ich im Dienst unter der PSA trage, oder die Kosten für Meldeempfängerladegerät oder ggfls. Fahrzeugnutzung bei Anfahrt zum Gerätehaus, oder... regelt, da würde mir eine halbjährliche Mitteilung und Abrechnung schon reichen. Man muss ja nicht übertreiben.
Wenn man solche Fragen unbedingt ganz genau regeln will, wäre mein Vorschlag: Jeder Feuerwehrangehörige hat einen Heiratsantrag pro 2,5 geleistete Dienstjahre frei. Wenn das im 10-Jahres-Durchschnitt mal überschritten wird, wird nach Kostensatzung abgerechnet.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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