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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | bemerkenswerte Einsätze | 156 Beiträge | ||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 876687 | ||
Datum | 20.05.2022 09:56 MSG-Nr: [ 876687 ] | 4368 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Reihenhäuser müssen untereinander F90 sein? Ich vermute, dass allgemein die Bauordnungen dort sehr änhlich sind, ich beziehe mich primär auf die Musterbauordnung: - Reihenhäuser sind tendenziell Gebäudeklasse 2 (je nach Bauweise ggf. 3). - Brandwände müssen allgemein F90-M (Also feuerbeständig + mechanisch beanspruchbar) sein - In den Fällen der GK 2 und 3 sind jedoch auch ganz normale Brandhemmende (F60) zulässig. Dadurch könnten auch z.B. Holzbauelemente verwendet werden. Aber auf den Videos erkennt man Massivwände, die F90 locker einhalten sollten. Aber auch die Gebäudewände stehen noch sehr gut. Was wirklich der Grund für die Brandausbreitung war, wird ein Gutachter sicher feststellen können. Hier kann man von außen nur Vermutungen aufstellen. | ||||
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