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Thema | NRW Wahl: Feuerwehr entfernt Wahlplakate | 39 Beiträge |
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 876664 |
Datum | 19.05.2022 01:09 MSG-Nr: [ 876664 ] | 942 x gelesen |
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsverfahrensgesetz
Geschrieben von Florian F.Im § 1 (4) VwVfG ist ja auch nur die Rede von Stellen und das können aus meiner Sicht auch verschiedene Ämter sein.
Jein, eine Behörde ist bisschen schwieriger. Effektiv ist die Stelle nach §1 (4) VwVfG der jeweilige (Ober-)Bürgermeister der Gemeinde. Die restliche darunter angeordnete Verwaltung wird immer nur im Auftrage (i.A.) des (Ober-)Bürgermeisters tätig werden. Die Ämter selbst stellen dabei nur Organisationseinheiten der Verwaltung des Bürgermeisters dar. Je nach Gemeinde setzt sicht auch für die Org.Einheit "Amt" auch der Begriff Fachbereich durch.
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