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Thema | NRW Wahl: Feuerwehr entfernt Wahlplakate | 39 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 876655 |
Datum | 18.05.2022 21:31 MSG-Nr: [ 876655 ] | 772 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Alexander H.Also das Ordnungsamt der Stadt X kann die Feuerwehr der gleichen Stadt X nicht um Amtshilfe bitten.
Amtshilfe ist die Hilfeleistung einer Behörde für eine anderen Behörde.
... brauchst Du mir nicht zu erklären, sage ich ja die ganze Zeit!
Aber nach deiner Argumentation wäre die Feuerwehr ja grundsätzlich nicht amtshilfefähig, weil Sie da ja keine Feuerwehdienst im sinne Brandschutzgesetz mehr wahrnimmt und somit ihre Fahrzeuge versteuern müsste.
Wenn Du aber der Ansicht bist, dass (steuerlich) Amtshilfe geht, innerbehördliche Hilfe aber nicht, dann hätten wir die absurde Situation, dass in A-Stadt zwar die Feuerwehr B-Stadt dem Ordnungsamt Amtshilfe leisten dürfte, die eigene Feuerwehr A-Stadt aber nicht helfen darf. Mit Sicherheit nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Gruß
Gerhard
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