Rubrik | Sonstiges |
zurück
|
Thema | NRW Wahl: Feuerwehr entfernt Wahlplakate | 39 Beiträge |
Autor | Pete8r I8., Wolfen, Freital, Mulda / im Osten Deutschlands | 876652 |
Datum | 18.05.2022 20:14 MSG-Nr: [ 876652 ] | 809 x gelesen |
Verwaltungsverfahrensgesetz
Technisches Hilfswerk
Hallo,
Geschrieben von Florian F.wenn man sich den § 1 (4) VwVfG anschaut, dann findet man dort folgende Definition:
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
Wenn nun das Wahlamt Unterstützung durch das Feuerwehramt benötigt, kann es daher durchaus als Amtshilfe bezeichnet werden.
Auch viele kommunale Websites sprechen von Behörden wenn sie ihre Ämter aufführen. Und aus der Praxis komme andere Ämter auch oftmals mit dem Begriff Amtshilfe um die Ecke.
Bitte halte dich nicht so an dem Wort Amtshilfe auf. Die komplette Stadt Köln ist in diesem Fall eine Dienststelle/ Behörde/ Gemeindeamt. Innerhalb dieser gibt es keine Amtshilfe. Amtshilfe kann die Stadt Köln von der Nachbarstadt, der Landes- oder Bundespolizei oder auch dem THW anfordern. Gerhard hatte schon deutlich erklärt.
MkG Peter
meine reine private Meinung
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|