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Thema | NRW Wahl: Feuerwehr entfernt Wahlplakate | 39 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 876648 |
Datum | 18.05.2022 18:11 MSG-Nr: [ 876648 ] | 1034 x gelesen |
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Hilfsorganisation
Drehleiter mit Korb
Hallo,
Geschrieben von Alexander H.Dort heißt es explizit im ausschließlichFeuerwehrdienst eingesetzt.
- Feuerwehrfahrzeug aus dem Einsatzdienst
- Feuerwehrbeamte aus dem Einsatzdienst
ergo dürfte hinreichend "Feuerwehrdienst" sein.
Da wäre die Fahrt mit dem steuerbefreiten MTF zum Einkaufen für das Feuerwehrfest des Feuerwehrvereins weit weniger "Feuerwehrdienst" ...
Im Übrigen hätte man ja damit die Amtshilfepflicht des Behördenteils "Feuerwehr" durch das Steuerrrecht ausgehebelt. Ist dann ja auch kein "Feuerwehrdienst"und ich kann alle Ansinnen ablehen, wozu ich ein Feuerwehrfahrzeug als Arbeitsgerät oder Transportmittel brauche.
Und den ZS/KatS-Bundes-MTW (steuerfrei) den die HiOrg als Transportmittel zum Sanitätsdienst beim xyz-Fest nutzt muss sie auch jeweils einen Monat versteuern (bzw. der Halter Land) ?
Geschrieben von Alexander H.... da kam es zu einem Unfall mit einer Drehleiter und das Teuerste an der ganze Sache war die Strafe, weil das Fahrzeug für Dinge genutzt wurden, die nicht zum Feuerwehrdienst gehört haben und es somit eine Steuerstraftat war.
... wenn die DLK durch den Bauhof der Stadt für fiskalische Tätigkeiten (Bäume schneiden, Dachrinnen reinigen) eingesetzt wird könnte ich das auch verstehen, aber nicht im grundsätzlich amthilfefähigen hoheitlichen Bereich.
Gruß
Gerhard
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