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Thema | NRW Wahl: Feuerwehr entfernt Wahlplakate | 39 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 876645 | ||
Datum | 18.05.2022 17:47 MSG-Nr: [ 876645 ] | 995 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Da sagt das Kraftfahrzeugsteuergesetz aber etwas anders.Wie ist denn "Feuerwehrdienst" nach § 3 Abs. 5 KraftStG definiert? Bitte Belege, keine Geschichten. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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