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Thema | NRW Wahl: Feuerwehr entfernt Wahlplakate | 39 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 876640 | ||
Datum | 18.05.2022 16:47 MSG-Nr: [ 876640 ] | 1061 x gelesen | ||
Geschrieben von Nils J. Solange die Fahrzeuge dienstlich eingesetzt werden Da sagt das Kraftfahrzeugsteuergesetz aber etwas anders. Dort heißt es explizit im ausschließlichFeuerwehrdienst eingesetzt. Ich war auch mal auf einem Lehrgang einer Feuerwehrschule, da hat der Ausbilder auch mal eine Geschichte erzählt, da kam es zu einem Unfall mit einer Drehleiter und das Teuerste an der ganze Sache war die Strafe, weil das Fahrzeug für Dinge genutzt wurden, die nicht zum Feuerwehrdienst gehört haben und es somit eine Steuerstraftat war. Ich weiß selbst das man oft einfach mal so ein Fahrzeug für andere Sachen nimmt, aber gerade bei solchen "öffentlichenkeitswirksamen" Tätigkeiten sollte man extrem vorsichtig sein, denn irgendjemand passt das nicht und der ruft dann doch mal beim Zoll an oder erstattet so Anzeige. | ||||
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