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Thema | NRW Wahl: Feuerwehr entfernt Wahlplakate | 39 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Berlin / Berlin | 876620 | ||
Datum | 17.05.2022 21:08 MSG-Nr: [ 876620 ] | 1505 x gelesen | ||
Hallo Gerhard, wenn man sich den § 1 (4) VwVfG anschaut, dann findet man dort folgende Definition: Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Wenn nun das Wahlamt Unterstützung durch das Feuerwehramt benötigt, kann es daher durchaus als Amtshilfe bezeichnet werden. Auch viele kommunale Websites sprechen von Behörden wenn sie ihre Ämter aufführen. Und aus der Praxis komme andere Ämter auch oftmals mit dem Begriff Amtshilfe um die Ecke. Viele Grüße Florian Jede Woche neue Videos in meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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