News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | NRW Wahl: Feuerwehr entfernt Wahlplakate | 39 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 876617 | ||
Datum | 17.05.2022 17:50 MSG-Nr: [ 876617 ] | 1589 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Florian F. was spricht aus Deiner Sicht gegen die Amtshilfe? Amtshilfe geht nur zwischen zwei (verschiedenen) Behörden. Die Brandschutzgesetze definiern aber (hier nach §3 Abs. 1 BHKG NRW) "Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen", sie sind somit (unselbständiger) Teil der Behörde "Stadtverwaltung" und können anderen Teilen der gleichen Stadtverwaltung zwar "Hilfe", aber keine "Amtshilfe" im Sinne des Gesetzes leisten. Gruß Gerhard | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|