Rubrik | Sonstiges |
zurück
|
Thema | NRW Wahl: Feuerwehr entfernt Wahlplakate | 39 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 876609 |
Datum | 17.05.2022 13:53 MSG-Nr: [ 876609 ] | 1674 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo!
Sehr gut geschrieben, Michael.
Was mich jetzt noch interessieren würde, war dieser "Einsatz" eigentlich Gebührenpflichtig?
Ich habe jetzt unsere Gebührenordnung nicht im Kopf, denke aber, das man diese Aktion dem Verursacher in Rechnung stellen würde. Hier entstehen der Gemeinde ja Kosten. Fahrzeug, Material und unter Umständen ist ein Lohnausfall für einzelne FA zu erstatten.
Also ich würde der betreffenden Partei bzw. dem Ortsverband eine Rechnung zustellen. Außerdem sollten doch die Plakatierer wissen wo sie ihre Plakate aufhängen dürfen und wo nicht. War evtl. ein netter Versuch, geklappt hat es nicht. ;-)
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|