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Thema | NRW Wahl: Feuerwehr entfernt Wahlplakate | 39 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 876608 |
Datum | 17.05.2022 13:22 MSG-Nr: [ 876608 ] | 1728 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Alexander H.Es spielt keine Rolle wer irgendwas anordnet.
Doch, spielt es, Wenn die Feuerwehr das auf Nachfrage der Partei macht, die die Dinger falsch aufgehängt hat, darf sie es nicht, dann würdest du richtig liegen. Wird die Feuerwehr aber auf Anordnung der Verwaltung tätig dann wiederum darf sie das.
Außerdem dürfte da das Thema KFZ-Steuerpflicht von untergeordneter Rolle sein. Vielmehr sollte man die Frage betrachten, ob die Verwaltung die Feuerwehr für so eine Tätigkeit nach dem entsprechend in diesem Lande geltenden Feuerwehrgesetz heranziehen darf. Ich kann da nur für RLP sprechen, da wäre sowas nur dann zulässig, wenn das kein Privatunternehmen kann bzw. nicht kurzfristig kann. Hier waren, wenn ich das richtig verstanden habe, die Plakate in einem Bereich aufgehängt, in dem sie nicht hängen durften (zu nahe am Wahllokal), sie mussten also vermutlich recht schnell entfernt werden, damit die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte. Es wäre hier nicht nur dem Aufhänger der Plakate sondern sicher auch der Allgemeinheit ohne das Abhängen ein weit größerer Schaden entstanden. In diesem Fall kann man dann auch durchaus auf die Feuerwehr zurückgreifen. Hätte das ein paar Stunden/Tage Zeit gehabt, wäre das keine Frage, dann wäre hier keinerlei Zuständigkeit für die Feuerwehr gegeben gewesen. Somit ziemlich eindeutig dann eine Tätigkeit der Feuerwehr und somit natürlich auch eine Nutzung der steuerfreien Feuerwehrfahrzeuge. Natürlich kann auch die Tätigkeit (je nach Gesetzeslage in dem Bundesland) auch dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
Der Zoll ist daher auch der falsche Ansprechpartner, kannst aber ja gerne nachfragen. Aber erstmal solltest du juristisch bewerten lassen, ob diese Tätigkeit zu den Aufgaben der Feuerwehr zählt oder nicht. Das kann und wird der Zoll nicht entscheiden.
Gruß,
Michael
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