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Thema | NRW Wahl: Feuerwehr entfernt Wahlplakate | 39 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 876594 |
Datum | 16.05.2022 12:51 MSG-Nr: [ 876594 ] | 2407 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Alexander H.Nö, das nennt man im allgemeinen Sprachgebrauch Steuerhinterziehung und ist eine Straftat.
Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002)
§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
5. Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst ... verwendet werden.
Falsch. Wenn die Feuerwehr das im Auftrag der Partei, die das dort hingehängt hat, abhängt, dann ja. In diesem Fall war das aber wohl eine Anordnung der Ordnungbehörde, die mangels anderer Möglichkeiten die Feuerwehr als ausführendes Organ hinzugezogen hat. Das kann die Ordnungsbehörde so machen und das hat überhaupt keinen Einfluss darauf, ob ein Fahrzeug steuerpflichtig ist oder nicht.
Gruß,
Michael
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