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RubrikKommunikationstechnik zurück
Thema[Datenschutz] Alarm und keiner weiß wohin - Wie Oberallgäuer Feuerwehren zu neuer Richtlinie stehen22 Beiträge
AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 876451
Datum06.05.2022 03:35      MSG-Nr: [ 876451 ]2308 x gelesen

Ich zitier mal aus dem verlinkten Artikel:

Kreisbrandrat Michael Seger sagt, dass es durch die Änderung keine zeitliche Verzögerung gebe. In Oberstdorf sei das aber geschehen, entgegnet Kommandant Vogler. Dort fragten die Feuerwehrler nach seinen Angaben schließlich bei der Leitstelle nach, wo sie hinmüssen. Vier bis fünf Minuten seien dabei vergangen. Der Einsatz sei gut ausgegangen. Es könne aber nicht sein, dass die Feuerwehrler sich beeilen, zum Einsatzort zu kommen und dann dort im Notfall wertvolle Zeit verlieren, findet der Oberstdorfer Kommandant

Wen der Oberstdorfer Kommandant seine Einsatzinfos NICHT bei der Alarmierung erhält und dann Probleme damit hat, den richtigen Einsatzort zu benennen, dan HAT der Oberstdorfer Kommandant ein Problem!

Bei der Alarmierung ist es erst mal völlig egal wo sich der Einsatzort befindet, da sollten sich die Kameraden einfach nur am Gerätehaus einfinden.
Im Gerätehaus sollte ein Alarmfax vorliegen, mit Adresse des Einsatzortes, dieses Fax sollte der Kommandant interpretieren können.
Handelt es sich wie im o.g. Fall um eine Wohnungsöffnung in einem Mehrfamilienhaus, sollte auch der Name des Betroffenen auf dem Alarmfax stehen, ist die nicht der Fall, liegt der Fehler beim Disponenten in der Leitstelle. Dieser hätte den Namen erfragen sollen UND ihn bei der Alarmierung eintragen müssen.

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