Nun ja, als wir früher in den Neunzigern und zu Beginn der Nuller Jahre noch analog alarmiert wurden gab es auch keine "Klartext"durchsage, sondern nur: "Hier Florian Sowieso mit Einsatz für blablabla..."
Führungskräfte hatten noch einen (offiziell) aufschaltbaren Melder, dann konnte man den Funkverkehr anschließend noch mithören. Hat ja auch dahingehend Sinn gemacht... Wenn du grade bei Aldi an der Kasse warst und der BMD plötzlich losföhnte, sodass die Kassiererin das Wechselgeld vor Schreck weiträumig in der Umgebung verteilte, konnte man die Alarmdurchsage auch noch bis zu den Milchprodukten verstehen. Und dass Ingrid, die dort grade den Frischkäse in den Wagen legt, hört, das Erna von gegenüber nun gleich mit der Drehleiter unter laufender Reanimation aus dem Haus gebracht wird, war auch damals und laaaaange vor DSVGO eher nicht gewünscht. Mit Einzug der Digitalen Alarmierung wurden dann erstmals bereits bei Alarm erste Detailinformationen übertragen, sofern vom Endgerät möglich und gewollt. Das kann man dann ja dezent ablesen oder auch nicht. Aber in Bezug auf den Einsatzerfolg tangierte das bisher eher peripher...
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987
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