Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Burladinger Feuerwehrkommandant: Rücktritts-Antrag und Anzeige bei Polizei | 20 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 876102 |
Datum | 11.04.2022 08:23 MSG-Nr: [ 876102 ] | 2638 x gelesen |
In der Praxis oft ganz einfach.
Der Kommandant oder seine Gerätewart bestellen auf Rechnung und nach Erhalt von Ware und Rechnung gibt man die Rechnung aufs Rathaus zu Bezahlung.
Der Bürgermeister und der Kämmerer können mit dem Kommandanten zwar schimpfen, aber was macht es denn für einen Eindruck, wenn sie dann beim Feuerwehrbedarfszulieferer anrufen und sagen, dass die zukünftig Bestellungen des Kommandanten nicht mehr akzeptieren?
Und wenn die Ware an die Feuerwehr geliefert wurde und dort entsprechend in Benutzung ist. Wie wollen den Bürgermeister und Kämmerer die Ware wieder einpacken und zurückschicken? Mit welchem Grund? Eine unbefugte Person hat bestellt? Das ist ein verwaltungsinternes Problem und gibt keinen Rückgabeanspruch.
Wenn es wirklich "nur" so etwas ist. Das gab es schon öfter. Nur in den anderen mir bekannten Fällen, gab es da ein Sechs-Augen-Gespräch, und es wurde klar gestellt, dass "jemand" ab sofort keine Berechtigung mehr hat, Einkäufe zu tätigen, und wenn er es doch täte, dann würde man ihn dafür in Haftung nehmen.
Das führte entweder dazu, dass es funktioniert, oder das die Person ihren Abschied nahm.
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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Geändert von Matthias K. [11.04.22 08:25] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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