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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Straßen zuparken mit Einsatz-Fahrzeugen | 19 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 875923 | ||
Datum | 01.04.2022 17:18 MSG-Nr: [ 875923 ] | 1690 x gelesen | ||
Das "verbotswidrige" Parken wird durch die Sonderrechte aufgefangen, die Nötigung der anderen Verkehrsteilnehmer durch das jeweilige Feuerwehrgesetz, da die Freiheit der Person eingeschränkt werden darf. Sollte die Aufgabe (Brandbekämpfung" erfüllt sein, sollte man die Straße wieder freiräumen. Verstehe aber ehrlich gesagt dieses Beispiel nicht, bzw. warum man hier ein Problem konstruiert... MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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