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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteil wegen Behinderung von Rettungsdienst rechtskräftig7 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW875860
Datum30.03.2022 19:10      MSG-Nr: [ 875860 ]1297 x gelesen

Kurzes googeln ergab:

Für die Behinderung von Rettungskräften alleine gab es 90 Tagessätze. Da aber noch die Beleidigung des Ersthelfers sowie eine wissentlich falsche Strafanzeige gegen einen Polizeibeamten dazu kommen beträgt die Gesamtstraße 110 Tagessätze.

Damit ist der Täter jetzt also auch offiziell vorbestraft.

(interessant wäre noch, ob die Fahrerlaubnisbehörde ihm jetzt eine MPU-Auflage macht...)

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