Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Hauptversammlung nach vier Minuten beendet und dann gleich wieder anberaumt - zulässig? | 24 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 875780 |
Datum | 25.03.2022 12:21 MSG-Nr: [ 875780 ] | 1390 x gelesen |
In den Konstellationen ist aber die Beschlussfähigkeit spätestens in der 2. Sitzung eh gegeben, egal wieviele der treuen Gefolgsleute da sind oder wieviele sich "ist ja doch nicht so wichtig" denken. Entweder setzt man das Beschlussquorum zur ersten Sitzung schon niedrig an, oder der zweite Versuch läuft mit gleichen Form- und Fristvorgaben wie der erste, aber diese Kombi macht so keinen Sinn.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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