Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Hauptversammlung nach vier Minuten beendet und dann gleich wieder anberaumt - zulässig? | 24 Beiträge |
Autor | Thom8as 8G., Erfurt / Thüringen | 875779 |
Datum | 25.03.2022 12:14 MSG-Nr: [ 875779 ] | 1213 x gelesen |
Feuerwehrmann
Naja, es macht ja schon Sinn, wenn eine Art "Mehrheit" von Nöten ist, um Beschlussfähig zu sein, z.B. bei Wahlen. Man kann ja als Häuptling die Sache so steuern, dass nur die treuen Gefolgsleute zu dem Termin können :)
Da es ja sein kann, dass zur 2. Versammlung noch weniger FM kommen als zur 1. entledigt sich man mit dem Entfall von Frist und Form, dass nicht dann nur noch 2-3 Leutchens über alles entscheiden (müssen).
Insbesondere die Frist wird ja hier auch heiß diskutiert.
MMn ist auch die Einladung zur 2. Versammlung wie von Daniel H. geschildert schwammig, da offenbar im Vorfeld schon von einer Beschlussunfähigkeit ausgegangen wird und sich die Kameraden zu Recht wundern....
Wenn in der Satzung gleich drin steht, dass "nur die Anzahl der tatsächlich Anwesenden" ausreichend ist, sagt sich der eine oder andere, "ist ja doch nicht so wichtig". Somit wird mit dem Passus die "Wichtigkeit" des Erscheinens noch unterstrichen.
MkG
Tom
-Meine Meinung-
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