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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hauptversammlung nach vier Minuten beendet und dann gleich wieder anberaumt - zulässig? | 24 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 875755 | ||
Datum | 24.03.2022 14:14 MSG-Nr: [ 875755 ] | 1726 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Mario-Alexander L. Da dies in BW scheinbar über die Satzungen geregelt wird, anbei die entsprechende Satzung und da steht drin: Satzung der Stadt Radolfzell am Bodensee für die Freiwillige Feuerwehr: ... Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern sowie dem Oberbürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. ... ich interpretiere das so dass für die 2. Hauptversammlung diese Firstsetzung dann auch gilt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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