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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hauptversammlung nach vier Minuten beendet und dann gleich wieder anberaumt - zulässig? | 24 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8G., Erfurt / Thüringen | 875749 | ||
Datum | 24.03.2022 12:37 MSG-Nr: [ 875749 ] | 1943 x gelesen | ||
Ist jetzt nichts neues, kenne das aus mehreren Satzungen so. In unserer Satzung steht so drin: "Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilung anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit hat der Wehrführer die Hauptversammlung sofort aufzuheben und die Zeit und die Tagesordnung für die nächste Hauptversammlung zu verkünden. Er ist dabei nicht an die Form und Frist für die Einberufung der Hauptversammlung gebunden. Die Versammlung ist dann in jedem Falle beschlussfähig." Form (schriftlich) und Frist (2 Wochen vor Versammlung) sind dann raus, sprich "Versammlung ist beendet, wir treffen uns in 5 Minuten wieder hier" dann ausreichend. Haben wir dann leicht abgewandelt auch für den Förderverein übernommen. MkG Tom -Meine Meinung- | ||||
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