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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hauptversammlung nach vier Minuten beendet und dann gleich wieder anberaumt - zulässig? | 24 Beiträge | ||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 875738 | ||
Datum | 24.03.2022 10:40 MSG-Nr: [ 875738 ] | 2359 x gelesen | ||
Ich kenne das auch, glaube aber, dass dies der ursprünglichen Intention nach dem schließen der beschlussunfähigen Versammlung und des erneuten Ladens mit dem Hinweis, dass die Versammlung auf jeden Fall beschlussfähig ist, entgegensteht. Sinn der Regelung ist es ja eigentlich, nicht dauerhaft beschlussunfähig zu werden, indem Mitglieder bewusst den Versammlungen fernbleiben. Ob es erlaubt ist, kann ich leider nicht sagen. Gruß Mario | ||||
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