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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hauptversammlung nach vier Minuten beendet und dann gleich wieder anberaumt - zulässig? | 24 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 875737 | ||
Datum | 24.03.2022 10:31 MSG-Nr: [ 875737 ] | 2497 x gelesen | ||
Interessant, derartiges habe ich bisher in keiner Satzung gelesen. Meist steht da drin, wieviel man zur Beschlussfähigkeit braucht und fertig. Ist das nicht gegeben wird meist eine neue Versammlung mit Ladungsfrist etc. anberaumt. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | ||||
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