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Feuerwehrgesetz
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RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaMindestalter in den 40er und 50er Jahren3 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg875675
Datum19.03.2022 16:40      MSG-Nr: [ 875675 ]1059 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Sabrina M.

War man da früher nicht so genau

Ich könnte mir vorstellen, dass in den ersten Nachkriegsjahre man es mit dem Mindesalter wirklich nicht so genau nahm. Vielfach galt da noch das Recht der Alliierten; BaWü war beispielsweise in Württemberg-Hohenzollern ( franz. Zone ), Württemberg-Baden ( amerik. Zone ) und Land Baden ( franz. Zone ) eingeteilt. Jede der Besatzungszonen hatte ihre von den Besatzungsmächten erlassene eigenen " Brandschutzordnungen " etc. mit möglichweise individuellen festgelegten Aufnahmealter ?


gab es früher andere Mindestaltergrenzen als heute (16 Jahre)?

Aus einem Entwurf zum Feuerwehrgesetz für BaWü von 1954 zum "§ 11 Aufnahme":

" (2) Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, [...] Als Anwärter können Jugendliche nach Vollendung des 15. Lebensjahr aufgenommen werden. "

In der entgültigen Fassung des FwG vom 26.02.1956 wurde der Satz über die Anwärter nicht aufgenommen, das Mindesalter auf das 18. Lebensjahr festgelegt.
Ich weis aber von Zeitzeugen, dass in unsere FF so bis Ende 50-ziger auch schon 16 und 17-Jährige aufgenommen wurden.
1967 wurde dann die Jugendfeuerwehr mit dem Aufnahmealter von 14 Jahre gegründet.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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Geändert von Bernhard D. [19.03.22 16:44] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 19.03.2022 15:14 Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall
 19.03.2022 16:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 19.03.2022 16:40 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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