News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Burladinger Feuerwehrkommandant: Rücktritts-Antrag und Anzeige bei Polizei | 20 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 875404 | ||
Datum | 01.03.2022 18:29 MSG-Nr: [ 875404 ] | 4222 x gelesen | ||
Wer mit dem Waffenrecht zu tun hat weiß, dass es dort keine Banalitäten gibt. Waffen gehören verschlossen, Munition gehört verschlossen. Wer sich daran nicht hält, hat in dem Bereich nichts verloren. Er verliert seine waffenrechtlichen Erlaubnisse und bekommt noch ein Strafverfahren dazu. Die Linie des Gesetzgebers ist eindeutig, bei Waffen (und Munition) verstehen wir keinen Spaß. Zudem gibt es keinen nachvollziehbaren Grund wie diese einzelne Patrone ins Feuerwehrhaus gekommen sein kann; denn wenn er sich an die Vorgaben hält, die für ihn als Jäger gelten, gibt es keine Möglichkeit. Das Problem dort sehe ich eher wo anders. Wenn dort jemand eine Patrone findet, wer geht damit gleich zur Polizei oder zur StA? Hier dürften also andere Problem mitspielen. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|