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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBad Pyrmont denkt über Pflichtdienst für Feuerwehr nach3 Beiträge
AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 874747
Datum19.01.2022 15:49      MSG-Nr: [ 874747 ]1687 x gelesen
Infos:
  • 18.01.22 Bad Pyrmont diskutiert über Pflichtdienst bei der Feuerwehr
  • 18.01.22 Bad Pyrmont denkt über Pflichtdienst für Feuerwehr nach

  • ...des is ja mal richtig Sch..... gelaufen!

    Laut einen FAQ-Liste Link der Stadt Bad Pyrmont wird bereits seit 2011 (!) über einen gemeinsamen Neubau für die Einheiten "Zentrum" und "Holzhausen" nachgedacht bzw. dieser auch geplant. Sich dann 2021 wieder auf die Suche machen zu wollen, grenzt an Arbeitsverweigerung des Stadtrats.

    Ob sich die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nur durch den Zwangseinzug zur Pflichtfeuerwehr aufrechterhalten lässt, will ich jetzt hier mal bezweifeln: auch Pflichtfeuerwehrleute werden, genau wie auch die freiwilligen und die beruflichen, durch die Arbeitsschutzvorschriften geschützt.
    Geschrieben von ---DGUV 1--- "Tritt bei einem Arbeitsmittel, einer Einrichtung, einem Arbeitsverfahren bzw. Arbeitsablauf ein Mangel auf, durch den für die Versicherten sonst nicht abzuwendende Gefahren entstehen, hat der Unternehmer das Arbeitsmittel oder die Einrichtung der weiteren Benutzung zu entziehen oder stillzulegen bzw. das Arbeitsverfahren oder den Arbeitsablauf abzubrechen, bis der Mangel behoben ist."
    Ohne jetzt die Gerätehäuser zu kennen, kann ab einem gewissen Gefahrenniveau (das dann aber auch schon ordentlich sein muß!) die "Arbeit" verweigert werden. Für den unwilligen Feuerwehrangehörigen kann es denkbar sein, zum Dienst zu erscheinen und aufgrund der vorgefundenen, dem Dienstherr bekannten aber von diesem nicht abgestellten, gefährlichen baulichen Situation den Dienst dann zu verweigern. Vorher sollte man natürlich das übliche Prozedere einhalten und die üblichen Verdächtigen (Sicherheitsbeauftragter, FaSi und evtl. Aufsicht des Unfallversicherungsträgers) auf seiner Seite wissen. Bestenfalls werden die dann schon von selbst tätig. Nix is für eine Kommune peinlicher und baut einen erheblichen Druck auf, als die (teilweise) Sperrung eines öffentlichen Gebäudes durch den Unfallversicherungsträger.
    So aus eigener Erfahrung kann das Bauamt ziemlich angefressen sein, wenn Mängel nicht nur beiläufig auf´m Flur angesprochen werden, sondern als "Meldung nach § 16, Abs. 2 DGUV 1" schriftlich fixiert eingereicht werden...

    Gruß
    Nils

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     18.01.2022 23:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.01.2022 15:49 Nils7 J.7, Wackersdorf
     19.01.2022 23:17 Olaf7 W.7, Mainz

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