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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bönnigheimer Feuerwehrkommandant hat Ärger: Nur Geimpfte dürfen zum Einsatz | 19 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 874644 | ||
Datum | 14.01.2022 08:41 MSG-Nr: [ 874644 ] | 1152 x gelesen | ||
Es wurde ja schon erwähnt, dass inzwischen jeder Arbeitgeber den Impfstatus seiner Mitarbeiter nicht nur erfragen darf, sondern erfragen muss. Warum sollte es bei Städten und Gemeinden und ihrer besonders zum Dienst verpflichteten Mitarbeitern anders sein? Und das mit dem QR-Code. Der Code der die Impfung nachweist und es einem ermöglicht, den Status in eine App zu übernehmen, der gehört natürlich dem Impfling und wird auch nicht herausgegeben. Aber der QR-Code des Corona-Warn-App oder CovPass App kann ohne Problem als Screenshot weitergegeben werden und kann dann auch geprüft werden. Ansonsten lässt man den Impfnachweis als Druckversion heraus und bearbeitet den QR-Code und die persönlichsten Daten mit einem Edding. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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