Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bönnigheimer Feuerwehrkommandant hat Ärger: Nur Geimpfte dürfen zum Einsatz | 19 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 874610 |
Datum | 12.01.2022 11:29 MSG-Nr: [ 874610 ] | 2269 x gelesen |
Den Impfstatus abfragen und registrieren darf der Arbeitgeber. Als solche zählt auch die Gemeinde gegenüber den Einsatzkräften der FF.
Die Frage ist das wie.
Den QRC in den Briefkasten werfen, halte ich persönlich auch für fragwürdig. Bei der Ausbildung den Nachweis vorlegen lassen und registrieren wäre der bessere Weg, finde ich.
Aber wahrscheinlich würden die Verfasser des Briefes, wenn sie eine Impfnachweis haben sollten, diesen aber auch im Restaurant o.ä. einscannen und auf Echtheit überprüfen lassen. Damit ist das wieder Spiegelfechterei.
Wenn man nicht möchte, muss man ja den Impfstatus nicht preisgeben. Aber dann muss man mit den Konsequenzen, meist regelmäßiger Testnachweis oder hier kein Einsatz, leben.
Das ist wie bei Kindern, die man in die Kita bringen möchte. Da gibt es seit Jahrzehnten die Vorgabe bestimmte Impfungen, habe gerade nicht im Kopf welche, nachzuweisen, andernfalls ist der Kita-Besuch für das Kind nicht möglich.
Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.
Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.
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