News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Definition gerettet | 3 Beiträge | ||
Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 874014 | ||
Datum | 10.12.2021 09:55 MSG-Nr: [ 874014 ] | 1189 x gelesen | ||
Du sprichst vom bayerischen eMS, oder? Pragmatische Methode: Nimm nen Würfel, die Zahlen interessieren entweder niemanden oder die zentrale Auswertung stimmt sowieso hinten und und vorne nicht mangels eindeutiger Definition bzw. deren Verbreitung und damit einhergehenden Ungenauigkeiten. Beispiel gefällig? S-Bahn-Evakuierung, zwei beteiligte Einheiten --> Zwei unterschiedliche eMS-Berichte Einheitsführer Ort A: 200 gerettete Personen Einheitsführer Ort B: 0 gerettete Personen Wer hat nun recht? Wer konsolidiert das für eine Auswertung in einer etwaigen Gesamtbetrachtung? Meine Methode: "Nicht zutreffend" Eigene Definition: 17.21. Bei Einsätzen gerettete Personen: War die Person in einer akuten Zwangslage, durch welche sie nur durch die Feuerwehr gerettet werden konnte (siehe Beispiel oben)? 17.22. Bei Einsätzen gerettete Personen über Feuerwehrleitern: Selbsterklärend 17.23. Bei Einsätzen betreute/versorgte Personen: Hat die Feuerwehr hier wirklich was gemacht? 17.24. Bei Einsätzen medizinisch erstversorgte Personen: Hat die FF Händchen gehalten (17.23.!) oder mehr gemacht? 17.26. Bei Einsätzen hilflos vorgefundene Personen (z.B. Wohnungsöffnung): Selbsterklärend
Geändert von Jörn V. [10.12.21 09:57] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|